Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
1.1 Geltung der Bedingungen
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie gelten ausschließlich. Diese gelten nicht in Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern nach § 13 BGB. Durch Auftragserteilung erkennen Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Vertragsbedingungen des Bestellers werden, auch wenn diesen nicht explizit widersprochen wurde, nicht anerkannt, außer sie wurden von uns schriftlich bestätigt. Die Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistungen gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig und rechtsverbindlich.
1.2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen sind für uns nur insoweit verbindlich, als sie schriftlich bestätigt oder durch Übersendung und Annahme der Ware erfüllt werden. Offensichtliche Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche auf Grund von irrtümlich erfolgten Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, müssen wir ablehnen.
Annullierungen bzw. Stornierungen von Aufträgen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zulässig.
2. LIEFERUNG
2.1 Liefertermin und Liefermenge
richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks usw. verlängern die Lieferzeit entsprechend. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen, auf Wunsch des Kunden, können die vereinbarten Liefermengen geringfügig überschritten oder unterschritten werden. Bei Lieferverzug findet das ABGB Anwendung. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind jedoch auf die Höhe des Rechnungswertes der Warenmenge, die nicht rechtzeitig geliefert wurde beschränkt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat, oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks, usw. die eine Unmöglichkeit der Lieferung zur Folge haben, auftreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen solcher Fälle sind ausgeschlossen.
2.2 Liefer- und Transportkosten, Gefahrenübergang
Versandort und Versandweg werden von uns gewählt. Wünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, die Kosten hieraus gehen zu dessen Lasten. Mehrkosten durch Expressfracht gehen zu Lasten des Bestellers. Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, sind wir berechtigt bei einem Auftragswert von unter € 350,- Warennettowert Versandkosten zu berechnen.
3. PREISE UND ZAHLUNGEN
3.1 Preise
Die Preisberechnung erfolgt entsprechend der versandten Menge und der vereinbarten Preise. Sämtliche darüber hinausgehende Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden stehen, wie Lieferung der Ware oder der Leistung, gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder 14 Tage netto zahlbar. Abweichende Zahlungsziele sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange zum Fälligkeitszeitpunkt ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen per Monat verrechnet.
3.3 Emballagen, Verpackungen
Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Die Verpackungen der einzelnen Hersteller können in ein flächendeckendes Entsorgungssystem integriert werden.
4. Warenrücknahme
Gelieferte Waren werden nur bei Vorliegen eines Mangels, wenn wir der Hersteller, sind zurückgenommen. Farbtonbeanstandungen nach der Verarbeitung von speziell gemischten Beizen und Buntlacken sind ausgeschlossen. Die Überprüfung der gelieferten Produktqualität vor der Verarbeitung obliegt dem Kunden. Für Handelsware gilt die jeweilige gesetzliche Regelung. Bei einer kulanzmäßigen Warenrücknahme kann ein Abschlag von bis zu 20% des fakturierten Warenwertes in Abzug gebracht werden, um die entstandenen Aufwendungen abzudecken.
5. HAFTUNG
5.1 Mängelhaftung
Für eigen gefertigte Produkte wird eine Mängelhaftung übernommen, wenn unsere Produkte unter Anwendung der jeweils aktuellen Merkblätter und Arbeitsrichtlinien sowie unter Beachtung der Haltbarkeitsangaben verarbeitet wurden. Wir leisten ausschließlich Gewähr für Qualität und Quantität unserer Produkte. Jegliche weitergehende Mängel-Haftung ist ausgeschlossen.
Für Handelsware wird ein Haftungsanspruch durch uns grundsätzlich ausgeschlossen. Der Käufer hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge und Qualität den Vereinbarungen entspricht und für den vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Wird diese Prüfung ganz oder teilweise unterlassen oder werden offene Mängel nicht binnen 8 Tagen ab Übernahme der Ware angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel bzw. des vereinbarten Einsatzbereiches als genehmigt. Sämtliche Mängel-Ansprüche gegenüber uns verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Auf Verlangen ist jedoch ein Mustergebinde zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Übersendung sind in einem berechtigten Gewährleistungsanspruch inkludiert. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
5.2 Schadenshaftung
Die Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgt außerhalb unseres Kontrollbereiches unter der ausschließlichen Verantwortung des Bestellers. Jede technische Beratung, erfolgt nach bestem Wissen, entsprechend dem jeweiligen technischen Erkenntnisstand. Beratung und Empfehlungen sind Unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Etwaige Anwendungsberatungen befreien den Käufer nicht von der obliegenden Prüfungspflicht und der Einhaltung allfälliger Schutznormen. Eine Haftung wegen Garantiezusagen ist ausgeschlossen. Sollte jedoch auf Grund geltender oder zukünftiger zwingender Bestimmungen dennoch Schadensersatzhaftung bewirkt werden, ist sie auf den Warenwert beschränkt. Über die Gewährleistung hinausgehende Schadensersatzansprüche auch in Bezug auf etwaiges Recht Dritter ist ausgeschlossen, gleichgültig ob vertragliche oder gesetzliche Pflichten betroffen sind. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten und vermengen. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Besteller den erzielten Kaufpreis zur Abdeckung der offenen Forderungen an uns ab. Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen oder Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind nicht gestattet. Der Besteller hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Rechte begründen oder geltend machen wollen. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen.
7. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Lieferanten zuständig. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
8. TEILNICHTIGKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtgültigkeit der übrigen Punkte nicht.